Wahl-Wissen - Was macht eigentlich das Abgeordnetenhaus? Also, die Leute, die nach Wahlen da für uns drinsitzen? Und wie geht es nach der Wahl weiter?

Die letzte Abgeordentenhauswahl in Berlin ist noch gar nicht so lange her. Eineinhalb Jahre um genau zu sein. Einmal kurz euer Wahl-Wissen zum Abgeordnetenhaus auffrischen kann trotzdem nicht schaden. Am 12. Februar wählt ihr - wenn ihr mindestens 18 Jahre alt seid - also die Menschen, die in den nächsten dreieinhalb Jahren über die Politik in Berlin bestimmen und die auch den oder die nächste Bürgermeister:in stellen. Dreineinhalb Jahre? Genau, weil die Wahl eine Wiederholungs- und keine Neuwahl ist. Heißt: Die Legislaturperiode von insgesamt fünf Jahren geht einfach weiter.

Wer wählt die:den Bürgermeister:in?

Wenn ihr am 12. Februar in der Wahlkabine steht, könnt ihr für die Abgeordnetenhauswahl zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählt ihr den oder die Kandidat:in aus eurem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt ihr eine Partei. Es wird keine einzelne Person gewählt, sondern die Landesliste der jeweiligen Partei. Diese Stimme entscheidet, wie viel Sitze die Partei im Abgeordnetenhaus bekommt. Hier bestimmt ihr also die Mehrheiten.

Wenn das Berliner Parlament gewählt ist, wählen die Abgeordneten die:den Bürgermeister:in. Und diese Person ernennt dann wiederum die Senator:innen. Das sind die Minister:innen von Berlin, die für bestimmte Bereiche zuständig sind - zum Beispiel für Finanzen oder Kultur. Gemeinsam mit der:dem Bürgermeister:in sind sie der Senat.

Besonderheiten bei der Wahlwiederholung

Durch die Wahlwiederholung gibt es allerdings eine Besonderheit: Normalerweise wird die oder der Bürgermeister:in nach der Wahl von den Abgeordneten gewählt. Weil es sich diesmal aber um eine Wiederholungswahl handelt, bleibt Franziska Giffey (SPD) im Amt, auch wenn die SPD nicht mehr stärkste Kraft sein sollte. Theoretisch sogar bis zum Ende der Legislaturperiode.

Praktisch können sich aber die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordetenhaus ändern. Dann könnte die amtierende Bürgermeisterin auch freiwillig zurücktreten. Oder es wird ein Misstrauensantrag von mindestens einem Viertel der anwesenden Abgeordneten gestellt, mit dem Giffey aus dem Amt gewählt werden kann. Notwendig ist dafür laut der Verfassung von Berlin die absolute Mehrheit der Abgeordneten.

Wofür ist das Abgeordnetenhaus zuständig?

Abgesehen von der Bürgermeister:innen-Wahl haben die Abgeordneten aber noch eine Reihe anderer Aufgaben. Der Berliner Senat kann zum Beispiel Vorschläge für neue Gesetze machen, über die das Abgeordnetenhaus dann abstimmt. Das sind Gesetze, welche ganz Berlin betreffen. Zum Beispiel rund um das Thema Kultur - Clubs, Museen und Konzerte. Und der Senat beschließt den Haushalt - also wofür Berlin wie viel Geld ausgibt.

Und wenn ihr jetzt noch wissen wollte, was die Bezirksverordnetenversammlung ist, die ihr auch am 12. Februar wählt, dann klickt doch mal hier.

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