Grundsatzurteil? - Ein Veranstaltungstechniker klagt, weil er seit Corona nicht mehr arbeiten darf und von seiner Altersvorsorge leben muss. Wie sind seine Erfolgsaussichten?

Stellt euch vor, euch bricht von heute auf morgen plötzlich euer komplettes Gehalt weg und ihr wisst nicht wie lange. Eine Horrorvorstellung. Aber Dany geht es genau so: Er ist selbständiger Veranstaltungstechniker und darf seit dem 14. März 2020 nicht mehr arbeiten. Seitdem muss er von dem Geld leben, was eigentlich mal seine Altersvorsorge sein sollte.

Was hat Dany bereits unternommen?

Dany hat in allen Bundesländern, wo er Veranstaltungen betreut hätte, Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt. Sein Ziel: Er will seine ausgefallenen Einnahmen komplett erstattet bekommen. Das haben auch viele andere Kolleg*innen gemacht, diese Anträge wurden aber durchweg abgelehnt. Dany will aber trotzdem dranbleiben. Jetzt im Januar wird er gegen jeden dieser Ablehnungsbescheide, also auch gegen mehrere Bundesländer, Klage einreichen und zwar mit einem großen Ziel: Er will einen Präzedenzfall schaffen.

Ein Präzedenzfall kann es aber nur werden, wenn seine Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht geht. Genau darauf hoffen Dany und sein Anwalt. Damit es dazu kommt, müsste mindestens ein Gericht sagen: Wir können diesen Schadensersatz zwar nicht leisten, aber JA, es müsste eigentlich einen Anspruch geben, denn so wie es jetzt ist, ist es verfassungswidrig und deshalb reichen wir das hoch ans Bundesverfassungsgericht.

Dany ist natürlich nicht der erste, der vor Gericht geht, um Entschädigung wegen seines Corona-bedingten Einkommensausfalls zu bekommen. Was ist der Unterscheid zu vorherigen Klagen?

Dany wird der erste sein, der wirklich den gesamten Verdienstausfall einfordern will, der ihm über zehn Monate entstanden ist. In anderen Fällen haben Betroffene immer auf eher kleine Summen geklagt. Und da hieß es dann meistens: Das gehört eben noch zum wirtschaftlichen Risiko, wenn man selbständig ist. Also gibt es auch kein Geld zurück. Warum Danys Fall aber durchgehen könnte, erklärt sein Anwalt Michael Augustin damit, dass Dany ein unzumutbares Sonderopfer erbracht hat, das für ihn eine wirtschaftliche Katastrophe bedeutet.

Das heißt: Er musste durch das Veranstaltungsverbot auf sämtliche Einnahmen verzichten und das in einem Maß, das jetzt auch seine Existenz bedroht. Die große Hoffnung ist nun, dass daraus ein Grundsatzurteil wird, auch für Selbständige aus anderen Branchen.

Welche Erfolgsaussichten hat Danys Klage?

Wir haben mit mehreren Anwälten gesprochen und von "Klar, kann das klappen" bis "nicht den Hauch einer Chance" war alles dabei. So einen Fall, dass durch eine Pandemie komplette Branchen lahmgelegt werden und Menschen kein Geld mehr verdienen können, gab es in der Form noch nicht. Dadurch gibt es auch kein Gesetz, was das eindeutig regelt.

Neben Dany Anwalt sieht auch Rechtsanwalt Niko Härting gute Chancen, dass zugunsten von Dany entschieden wird. Für ihn ist das eine ganz klare Frage der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit: Alle Menschen, die jetzt Corona-bedingt und ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten durften, mussten das zum Schutz von uns allen tun. Eigentlich ist es dann nur gerecht, dass auch die Allgemeinheit, also der Staat, für die Entschädigung aufkommt.

Es ist also denkbar, dass der Prozess gewonnen wird. Warum aber sehen ein paar Anwälte das komplett anders?

Laut Rechtsanwalt Mahmoud Achour ist es problematisch, dass sich Dany in der Klage auf Artikel 14 des Grundgesetzes beruft. Das sieht theoretisch eine Entschädigung vor, wenn der Staat einem Eigentum zum Wohl der Allgemeinheit wegnimmt. Eigentum heißt im Fall von Dany: Er muss seine Ersparnisse aufbrauchen. Laut Mahmoud Achour dürfte das Argument aber spätestens bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung abgeschmettert werden, da die Gesundheit der Allgemeinheit Vorrang hat.

Ein weiterer Punkt ist noch, dass auch das Infektionsschutzgesetz hier laut Mahmoud Achour nicht greift, denn es sagt: Du hast Anspruch auf Entschädigung, aber nur dann, wenn du krank oder potenziell ansteckend bist und dir das Gesundheitsamt deshalb eine Quarantäne aufzwingt. Auch das ist bei Dany Rau nicht der Fall.

Es ist also kompliziert. Ob diese Klage durchgeht, ist aktuell komplett offen.

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