Notruf und erste Hilfe - Eine brenzlige Situation auf der Autobahn und ihr wollt helfen - nur wie geht Zivilcourage auf Schnellstraßen eigentlich? Hier sind die wichtigsten Regeln.

Stellt euch vor, auf dem Standstreifen einer Schnellstraße ist ein Auto liegengeblieben. Es handelt sich nicht um einen offensichtlichen Unfall, aber irgendwas ist passiert.

Wie würdet ihr euch in einer Gefahrensituation verhalten? Oder besser: Wie MÜSSTET ihr euch verhalten?

Die oberste Regel lautet: Wenn jemand offensichtlich in einer Notsituation ist, generell immer helfen! Egal, ob auf der Autobahn oder Landstraße. Egal, ob das Fahrzeug gecrasht oder einfach nur liegen geblieben ist.

Mario Heinemann von der Polizei Brandenburg nennt ganz klar folgende Reihenfolge: "Erst den Notruf wählen, damit Hilfe schon unterwegs ist, während man anschließend hilft."

Dann muss das Fahrzeug samt Insassen so schnell wie möglich runter von der Straße auf den Seitenstreifen gebracht werden. Auch um Folgeunfälle zu vermeiden. Währenddessen solltet ihr unbedingt auch an eure eigene Sichtbarkeit denken. Mario Heinemann sagt: "Alles anmachen, was Licht macht und blinkt, besonders die Warnblinkanlagen! Und Warnwesten anziehen! Mein Tipp: Die Warnweste immer griffbereit vorne im Fahrzeuginnenraum lagern."

Hört doch mal die Geschichte von Linda:

Ein grünes Stoffband mit der Aufschrift "PLAY" (Foto: *bonsai* l photocase.com)

Zivilcourage - Lindas Mutter sackt plötzlich am Steuer zusammen - während sie auf der Autobahnüberholspur fahren. Wie die Geschichte ausging, hört ihr hier.

Download (mp3, 2 MB)

Im Fall von Linda sind viele Autofahrer:innen vorbeigefahren. Ist das unterlassene Hilfeleistung?

Ja! Mario Heinemann von der Polizei Brandenburg hat dazu eine klare Haltung: "Wenn ich in Not wäre, verletzt oder in einem Auto eingeklemmt wäre, wie würde ich mich fühlen, wenn keiner anhält? Ich wäre wahrscheinlich stinkesauer."

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Das Gesetz sagt, wer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und zumutbar ist, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Man sollte allerdings drauf achten, dass man sich selbst und andere nicht in Gefahr bringt.

Laut einer Studie vom ADAC traut sich nur die Hälfte der Menschen zu, erste Hilfe zu leisten. Was könnt ihr im Zweifelsfall trotzdem tun?

Lieber etwas machen, als gar nichts tun. Ihr könnt die Polizei, also die 110, anrufen. Dann wird die Autobahn abgesperrt. Wenn es offenbar Verletzte gibt, müsst ihr den Notruf wählen, die 112. Das sollte und kann jeder machen, sagt Mario Heinemann von der Polizei: "Lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen, Anrufen ist auch Hilfeleistung. Anrufen heißt: Jemanden informieren, der oder die mit Fachkenntnissen helfen kann."

In Lindas Fall hat ein Transporterfahrer angehalten und ein etwas waghalsiges Manöver hingelegt. Das ist natürlich gefährlich. Wo sind die Grenzen der Zivilcourage?

Die eigene Sicherheit geht vor - und liegt im Ermessen der/des Helfenden. Jedoch hat der Transporterfahrer in diesem Fall dafür gesorgt, dass Linda, ihrer Mutter und dem Begleiter nichts weiter passiert ist. Es kam zu keinem Folgeunfall und der Mutter konnte am Seitenstreifen durch weitere Ersthelfende - eine Krankenschwester und ein Arzt - das Leben gerettet werden.

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