Recht und Gerechtigkeit - Ihr interessiert euch fürs Rechtswesen, habt einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, keine Vorurteile und könnt logisch denken? Dann könntet ihr Jugendschöff:in in Berlin werden.

Stellt euch vor, jemand begeht ein Verbrechen, steht deshalb vor Gericht und ihr entscheidet mit darüber, welche Strafe dieser Mensch bekommt. Dafür müsst ihr keine sieben Jahre Jura studieren, das geht auch so: als Jugendschöffe oder -schöffin. Und jetzt gerade werden wieder Leute für die nächste Amtsperiode ab 2024 bis 2028 gesucht.

Was genau macht man denn als Jugendschöff:in?

Ihr seid quasi als ehrenamtliche:r Richter:in bei Strafprozessen dabei, in denen junge Menschen auf der Anklagebank sitzen. Deshalb JUGENDschöff:in. Ihr verfolgt das gesamte Verfahren aktiv mit, dürft Angeklagten, Zeug:innnen oder Sachverständigen Fragen stellen und habt in der Verhandlung Akteneinsicht. Danach bildet ihr euch ein persönliches Urteil und setzt dann zusammen mit euren Kolleg:innen die Strafe fest.

Dann sitzt man da wirklich in schwarzer Richterrobe und schwingt den Hammer?

Nein, das ist tatsächlich Sache der Berufsrichter:innen, als Schöff:in tragt ihr ganz normale anlassgerechte Klamotten. Außerdem hat eure Stimme das gleiche Gewicht wie die der/s Berufsrichter:innen. Und die könnt ihr sogar überstimmen, denn ihr seid in der Regel immer zwei Schöff:innen und ein:e Richter:in.

Das ist extrem viel Verantwortung, die ihr da als Schöff:in tragt. Gerade, wenn's um Freiheitsstrafen geht. Unter welchen Bedingungen kann man denn Schöff:in werden?

Erstmal müsst ihr ein paar formale Kriterien erfüllen: mindestens 25 Jahre alt sein, keine Vorstrafen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihr solltet schon mal mit Jugendlichen gearbeitet haben - zum Beispiel in Jugendverbänden oder Sportvereinen. Charakterlich sollte es auch stimmen: Wichtig ist, dass ihr keine Vorurteile habt, euch in Menschen einfühlen, eure Meinung vertreten könnt, logisch denkt und natürlich einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit mitbringt.

Angenommen, euer Profil passt und ihr hab Bock, euch als Schöff:in zu engagieren – wie bewerbt ihr euch?

Ihr müsst einfach eine Bereitschaftserklärung ausfüllen. Die findet ihr, wenn ihr im Internet auf den Seiten von berlin.de nach Jugendschöffenwahl sucht. Das Formular schickt ihr an euer Bezirksamt. Daraus stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Und wenn ihr gewählt werdet, kriegt ihr Post – und zwar schon inklusive der Sitzungstage für 2024, das sind zwölf Stück. Klingt wenig, aber eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Schöff:in sein heißt also auch: Zeitaufwand.

Kann man auch zur/m Schöff:in berufen werden, ohne dass man sich beworben hat?

Theoretisch schon, ihr könnt zufällig aus dem Melderegister ausgewählt werden. Laut Stadtrat Christoph Keller vom Bezirksamt Mitte passiert das aber nur, wenn sich nicht genügend Leute bewerben, und das sei zumindest in Mitte noch nicht vorgekommen.

Und was hat man am Ende eigentlich davon?

Ihr bekommt einen einmaligen Behind-The-Scenes-Blick in unser Rechtswesen und ihr lernt eine Menge neuer Leute kennen. Es gibt zwar kein Gehalt, weil: Ehrenamt. Aber für Fahrtkosten, Verdienstausfall und Zeitversäumnis gibt's eine Entschädigung. Eins solltet ihr aber wissen: Einmal gewählt, müsst ihr's auch durchziehen.

Bekommt man nach Verhandlungen, die emotional auch mal an die Substanz gehen, eigentlich psychologischen Support?

Ja, seit dem 1. September 2020 gibt es ein Projekt von der Berliner Justiz. Die bieten eine Beratung für Schöff:innen an, um mögliche psychische Belastungen abzufedern.

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