Fritz und Klarkommen - Ihr wolltet mal eben in den Urlaub fliegen, doch am BER wird gestreikt und alle Flüge sind für heute gecancelt? Hier erfahrt ihr, welche Rechte ihr als Fluggäste habt.

Da spart ihr monatelang und freut euch wie Bolle auf euren wohlverdienten Urlaub und dann... Pustekuchen! Am BER wird gestreikt. Deshalb fallen alle 300 Starts und Landungen aus. Mehr Lohn und bessere Konditionen, das fordert Verdi für die 6.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am BER.

Und jetzt? Ciao Urlaub, bis nächstes Jahr?

Wir haben mit Oskar de Felice, Leiter der Rechtsabteilung bei Flightright, gesprochen. Er sagt, weil die Airlines selbst diesmal nichts mit dem Streik zu tun haben, müssen sie auch keine Entschädigung zahlen.

Trotzdem haben Passagier und Airline aber einen Vertrag und deshalb muss euch die Airline die nächstmögliche Beförderung anbieten. Entweder morgen vom BER oder…: "Wenn's möglich oder organisierbar ist, gibt es vielleicht eine Verbindung von Leipzig oder Dresden aus, die per Bahn erreichbar ist, um dann zu fliegen. In diesem Fall ist die Airline in der Bringschuld und als Passagier kann man ganz klar fordern: 'Bringt mich so schnell, wie ihr könnt, also wie es möglich ist, dorthin, wo ich hin möchte.'"

Die Airlines können sich natürlich kein Flugzeug herzaubern, aber sie müssen schon zusehen, dass sie am nächsten Tag ein oder zwei Flieger mehr einplanen oder auch mit anderen Airlines zusammenarbeiten.

Was ist, wenn ihr den verschobenen Flug nicht antreten könnt oder wollt?

Dazu sagt der Leiter der Flightright-Rechtsabteilung: "Für die Leute, für die es keinen Sinn ergibt - kann ja sein, dass es nur der Wochenend-Trip war - gibt es in jedem Fall das Geld zurück, das muss innerhalb von sieben bis 14 Tagen zurück auf dem Konto sein."

Der ausgefallene oder verschobene Flug hat euch ganz schön Zeit und Nerven gekostet. Gibt es denn außerdem Schadensersatz?

Mehr Geld, sprich Schadensersatz, gibt es nicht, aber die Kohle für die Flugtickets müsst ihr auf jeden Fall zurückbekommen.

Und noch ein Pro-Tipp von Jurist Oskar de Felice zum Schluss: "Dran bleiben und hartnäckig bleiben! Es ist auch eine Taktik, die wir häufig beobachten, dass Airlines lange Zeit strukturell nicht antworten und damit die Passagiere verunsichern, so dass es am Ende versandet."

Auch good to know: Wenn die Airline selbst streikt, dann greift die sogenannte Fluggastrechteverordnung. In diesem Fall gibt es eine pauschale Entschädigung - je nach Entfernung zwischen 250 Euro bis 600 Euro pro Person.

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